AGB

AGB – Benten Tattoo Chemnitz

1. Gültigkeit
Allen in Auftrag genommenen, oder ausgeführten Aufträgen und Geschäftsbeziehungen des Tattoo-Studios Benten-Tattoo – nachstehend Benten-Tattoo genannt – und/oder seiner Mitarbeiter liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese AGB´s gelten nicht für Gasttätowierer da diese vollumfänglich auf eigene Rechnung agieren und „nur“ einen Platz bei Benten-Tattoo mieten. Benten-Tattoo tritt lediglich als Vermittler auf bzgl. Sprache, dt. Vertragsrecht und Hilfe bei Abrechnung.

2. Auftragsannahme
Bei der Annahme von Aufträgen bzw. der Vergabe von Terminen, behält sich das Studio Benten-Tattoo vor, eine dem Auftrag angemessene Kaution einzubehalten, welche sofort bei Terminvergabe bzw. Auftragsannahme fällig wird. Sollte der Termin seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden können und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin storniert werden, verfällt der Anspruch auf die Kaution seitens des Auftraggebers. Desgleichen gilt insofern eine in Auftrag gegebene Arbeit, oder ein ausschließlich auf den Wunsch des Kunden angebotener Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung bzw. Bereitstellung vollständig bezahlt und entgegen genommen wurde. Des Weiteren behält sich das Benten-Tattoo-Studio vor, Arbeiten und Aufträge abzulehnen.

3. Einverständnis seitens des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber erklärt sich durch seinen Auftrag mit den an ihm vorzunehmenden Körpermodifikationen (Tattoo etc.) einverstanden und bestätigt das diese nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen werden. Der Auftraggeber erklärt des Weiteren, sich eingehend über die eventuellen Risiken und Folgerisiken eines Tattoos, Piercings oder einer Körpermodifikation bzw. der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeit informiert zu haben bzw. sich deren bewusst zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Der Auftraggeber tritt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten an das Studio bzw. seinen Mitarbeitern ab.

4. Haftung des Benten-Tattoo-Studios
Die Haftung des Benten-Tattoo-Studios bzw. seine Mitarbeiter für die von ihnen ausgeführten Arbeiten beschränken sich lediglich auf die reellen Schäden sowie auf grobe Fahrlässigkeit und wird auf die Höhe des Auftragswertes abgedungen. In keinem Fall wird garantiert, dass die ausgeführten oder erstellten Arbeiten den Vorstellungen und Ansprüchen des Auftraggebers genüge leisten bzw. diesem dem Auftraggeber gefallen. Des Weiteren behält sich das Benten-Tattoo-Studio bzw. seine Mitarbeiter das Recht auf Nachbesserung vor (§ 636 BGB). Für eventuelle wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Einbußen die dem Auftraggeber durch die durch das Benten-Tattoo-Studio oder seinen Mitarbeitern ausgeführten Arbeiten entstehen, könnten weder das Benten-Tattoo-Studio noch seine Mitarbeiter in Haftung genommen werden.

5. Pflichten des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Erteilung eines Auftrages über eventuell bei dem Auftraggeber vorhandene Allergien, Überempfindlichkeiten, Erbkrankheiten, Krankheiten und ansteckende Krankheiten zu informieren, auch wenn diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten bekannt werden. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und frei über seinen Körper entscheiden zu können. Sollte der Auftraggeber wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich sowohl das Benten-Tattoo-Studio als auch seine Mitarbeiter das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich den ihn auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos und Körpermodifikationen nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten. Sollten dies seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden, verfällt jede Art der Haftung durch das Benten-Tattoo-Studio oder seiner Mitarbeiter für daraus resultierende Folgeerscheinungen gleich welcher Art.

6. Umtauschrecht seitens des Auftraggebers/Kunden
Dem Auftraggeber/Kunden wird ein Umtauschrecht/Widerrufsrecht der von ihm erworbenen Waren und Güter innerhalb von 14 Tagen eingeräumt. Ausgenommen sind Kunstgegenstände/künstlerische Leistungen, sowie spezifisch für den Kunden angefertigte Waren, Güter und Kunstgegenstände/künstlerische Leistungen. Waren und Güter welche nicht mehr original verpackt sind, sind aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. 

7. Kaution
Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich eine Kaution für die Terminreservierung zu zahlen (erfolgt i.d.R. im Beratungsgespräch od. unmittelbar danach in Bar, Paypal od. Überweisung spät. jedoch 12 Tage nach Vertragsschließung). Die Leistung der Kaution ist die Tattooterminreservierung selbst. Erst wenn der Tattootermin stattfindet, wird die Summe der Kaution mit dem Tattootermin und der vereinbarten (Fixsumme) bzw. mit dem errechneten (Stundenabrechnung) Gesamtpreis verrechnet. Findet der Tattootermin nicht statt (nicht rechtzeitige Absage od. Nichterscheinung des Auftraggebers/Kunden) wird durch Benten-Tattoo-Studio die Kaution einbehalten. Des Weiteren behält sich Benten-Tattoo-Studio das Recht vor den Gesamtbetrag der vereinbarten Leistung abzgl. Kaution in Rechnung zu stellen. Konzepte werden sofern diese für das jeweilige Tattoo erstellt werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Jedoch nur dann wenn der Tattootermin zum Konzept stattfindet. Wird der Tattootermin nach Konzepterstellung abgesagt, ist vom Kunde 50% der Gesamtsumme zu entrichten. Jedoch wird mind. die Kaution für die Tattooterminreservierung einbehalten. Die Kaution ist abhängig von der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

8. Preisgestaltung und Nachstich
Bei Benten-Tattoo gibt es drei Arten der Preisgestaltung (Stundenabrechnung, Festpreis oder Tagesfestpreis). In der Regel wird dies auf dem Bestellkärtchen notiert. Stundenabrechnung erfolgt bei größeren Motiven wo ein Festpreis nicht abschätzbar >300€. Ein Festpreis wird in der Regel bis 300€ genannt. Alles was über 6 Stunden gebucht wird entspricht dem aktuellen Tagesfestpreis = 600€/6h reine Tattoozeit. Somit ergibt sich ein Stundenpreis von derzeit 100€. Bei Stundenabrechnung und Tagesfestpreis entfällt der Anspruch auf Nachstich. Das Tattoo ist somit als unfertig anzusehen. Erst mit der letzten Zahlung und Arbeit ist das Tattoo als fertig anzusehen. Ein Nachstich für den vorher genannten Tarif ist nur innerhalb der nächsten 6 Monate möglich und muss somit spätestens 3 Monate nach Fertigstellung des Tattoos schriftlich angemeldet werden. Nur bei Festpreis bis 300€ ist der Nachstich inklusive. Des Weiteren entfällt gänzlich der Anspruch auf Nachstich sofern sich das Tattoo um ein Coverup handelt (dort muss ggf. in mehreren Sitzungen Farbe eingebracht und dem Heilverlauf angepasst werden (Step-by-Step Tattoo)). In sehr seltenen Fällen wird von den vorher genannten Regeln abgewichen. In dem Fall wird der Kunde darauf hingewiesen und ggf. individuell vereinbart. Individuelle Vereinbarungen werden ergänzend zum Vorvertrag auf dem Bestellkärtchen notiert.

9. Beratungsgespräch
Beim Beratungsgespräch gehen wir grundsätzlich davon aus das dieses mit den aktuellen Stundensätzen angesetzt wird. Dauert ein Beratungsgespräch also 2 Stunden werden auch 2 Stunden für die Beratung angesetzt. Damit soll einem Beratungsklau vorgebeugt werden. Sofern nach der Beratung ein Kaufvertrag bzw. ein Vorvertrag zustande kommt wird diese Summe verrechnet. Wir behalten uns vor den Betrag nicht in Rechnung zu stellen wenn wir davon ausgehen den Kunden nicht als Kunden gewinnen zu wollen. Wird jedoch eine Kaution geleistet und ein Kaufvertrag/Vorvertrag für eine Tattoo geschlossen kann zwar vom Kaufvertrag zurück getreten werden jedoch wird die Kaution für die schon geleistete Beratung einbehalten.

10. Terminverschiebung
Der Kunde kann natürlich seinen Termin aus privaten Gründen verschieben (Krankheit, Arbeit, etc.). Jedoch muss dies spätestens bis 72 Stunden vorher erfolgen. Passiert dies nicht ist der Termin bindend und auch die vereinbarte Summe zu entrichten. Einzige Ausnahme sind Krankheit oder Kindkrank. Dazu ist auf jeden Fall der Durchschlag des Krankenscheines bzw. eine schriftliche Erklärung eines Arztes vorzulegen. Krankmeldungen werden am Tattootag bis spätestens 08:00 Uhr berücksichtigt. Sofern der Termin von Kundenseite verschoben werden muss entfallen die vereinbarten Rahmenbedingungen (Preisbindung etc.). Von Benten Tattoo werden neue Termine vorgeschlagen welche sich von der Erstkalkulation in Form von Stunden, Stundenpreis oder Festpreis unterscheiden können. Dies ist darin begründet, dass ein Ausweichtermin in der Regel durch die hohe Auftragslage immer mit Mehrkosten verbunden ist (anderer teurer Tätowierer mit anderen Stundensätzen, teurere Tage (Mo., Fr., Sa. und So. sind Tage mit Aufschlägen zwischen 25%-50% pro Stunde oder Gesamtpreis). Ein Termin kann max. 2x von Kundenseite verschoben werden. Wird der 3te Termin nicht wahrgenommen (aus welchen Gründen auch immer) verfällt die hinterlegte Kaution zu 100% und der volle vereinbarte Betrag wird in Rechnung gestellt.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen, rechtlichen und sinngemäßen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung im Sinne des Benten-Tattoo-Studios möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen ist 09126 Chemnitz, Deutschland.
Version 1.2 vom 28.01.2019

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